Im Falle einer Quarantäne funktioniert im Unterschied zu einem Blackout die Infrastruktur weiterhin; sie werden mit Strom und Wärme versorgt, von der eigenständigen Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs sind Sie jedoch abgeschnitten. Wenn Sie nicht unbedingt auf die Hilfe von Verwandten, Freunden oder Nachbarn, die Ihnen Lebensmittel vor die Tür stellen, setzen können oder wollen, sind Sie auf Bestellungen im Internet angewiesen.
Es kann jeden treffen
Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem bei einer Bestätigung, aber auch schon beim Verdacht auf eine Infizierung mit Sars-CoV-2, können die zuständigen Behörden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Quarantänemaßnahmen auferlegen. Für diese Zeit darf ein konkret benannter Ort nicht verlassen werden.
Die häusliche Quarantäne wird auch für enge Kontaktpersonen angeordnet, obwohl sie keinerlei Symptome aufweisen. Sie dauert bei Covid-19 meistens 10 bis 14 Tage, also der Dauer von der eigentlichen Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome.. Bei Infizierten mit Labortestbestätigung ist eine Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Der Zeitraum für die Quarantäne wird vom jeweiligen Gesundheitsamt stets im Einzelfall festgelegt. Die Anordnung einer häuslichen Quarantäne erfolgt durch das örtliche Gesundheitsamt und begründet sich auf § 30 Infektionsschutzgesetz.
Jederzeit können Sie in Quarantäne geschickt werden, wenn Sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten oder aus einem Gebiet anreisen, das unter Umständen über Nacht zu einem Risikogebiet erklärt wurde, ohne selbst erkrankt zu sein.
Personen, die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich einem Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen. Und zwar 48 Stunden vor, bei oder kurz nach der Einreise. Bis auf Ausnahmen greift anschließend an einen mehrtägigen Auflandsaufenthalt nach Einreise in die Bundesrepublik eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann durch Vorweisen eines negativen Testergebnisses frühestens ab dem fünften Tag der Quarantäne vorzeitig geändert werden (Stand: 26.02.2021).
Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören: zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, auf regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden, und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden.
Notvorrat für 14 Tage planen
Während der angeordneten Quarantäne ist es untersagt, einkaufen zu gehen. Selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, sind zu unterlassen. Beachten Sie bitte dabei, dass diese Auflagen verpflichtend sind und eine Zuwiderhandlung strafrechtliche Relevanz hat.

Für die überschaubare Zeit von 14 Tagen können Sie leicht einen Notvorrat planen. Denken sie dabei auch daran, sich fit zu halten, Ihr Immunsystem nicht zu vernachlässigen und für Unterhaltung zu sorgen, die Ihnen und Ihren “Mithäftlingen” die Quarantäne erleichtert.
Wenn Sie in der Quarantäne medizinische Versorgung benötigen, zum Beispiel bei Atemnot, Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit sowie in anderen medizinischen Notfallsituationen, zögern Sie bitte nie, sofort die 112 zu wählen.
Ansonsten ist die erste telefonische Anlaufstelle bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung während einer Quarantäne Ihr Haus- oder Facharzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie Medikamente oder eine medizinische Untersuchung beziehungsweise Behandlung benötigen. Sollten Sie Beschwerden haben, die die Einhaltung der Quarantäne gefährden könnten, verständigen Sie bitte umgehend das örtliche Gesundheitsamt.
Soweit Sie Bringdienste (Essen, Einkauf, etc.) in Anspruch nehmen, informieren Sie diesen Dienst entsprechend über ihre Situation und bitten darum, die Lieferung vor der Haustür abzustellen. Vermeiden Sie den persönlichen Kontakt. Gleiches gilt auch, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn in der Versorgung unterstützt werden.
Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest
Zurzeit gilt: Wer sich den Anordnungen der Gesundheitsbehörden nicht beugt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die von hohen Bußgeldern bis zur Inhaftierung und zur zwangsweisen Unterbringung in einem Corona-Lager reichen können.
Zu wenige Menschen verteidigen aus Angst vor Strafe ihre Grundrechte nicht, sodass sich die Behörden ermutigt fühlen, ihre Maßnahmen ohne eine sichere Datengrundlage über das Infektionsgeschehen und die Aussagefähigkeit von PCR-Tests fortzusetzen.
Die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Quarantäne durch eine Gesundheitsbehörde wird von Fachleuten und Gerichten weltweit in Zweifel gezogen.
Eines der ersten Urteile im Sinne der Kritiker der Corona-Maßnahmen sprach auf Landesebene das Berufungsgericht in Lissabon aus, das mit einer ausführlichen Begründung die von der Gesundheitsbehörde der Azoren verhängte Quarantäne von vier Urlaubern aus Deutschland aufhob.
Ein kürzlich gefasster Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz, Österreich, könnte die Strafverfolgung von “Corona- und Quarantäne-Sündern” auf den Kopf stellen. Darin heißt es laut einer Pressemeldung, dass eine Missachtung des Absonderungsbescheides nicht zwingend eine Verurteilung bedeute. Es geht um die Viruslast im Körper. Wie ansteckend ist jemand zur Tatzeit? Das OLG stellte fest: „An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Über die Gefährdung entscheide die Viruslast, der sogenannte CT-Wert. Ist dieser Wert über 30, könne keine Person infiziert werden. Diesen Wert hätte ein Gutachter zur Tatzeit feststellen müssen. Das Urteil könnte auch für andere Fälle gelten.