Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zur Umsetzung der Energiewende erhebliche Kritikpunkte im Hinblick
auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität aufgezeigt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steuere die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend, kritisiert der Bundesrechnungshof. Die Versorgungssicherheit müsse vervollständigt werden, die aktuelle Entwicklung und bestehende Risiken seien nicht zuverlässig abgebildet.
Die Dimensionen Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit seien nicht Gegenstand der Untersuchungen in dem vom BMWi herangezogene Gutachten Versorgungssicherheit 2019. Es habe ausschließlich die Dimension der Versorgungsicherheit am Strommarkt untersucht.
Zur Bewertung der Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt habe das BMWi kein Szenario untersucht, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können. Der Bundesrechnungshof moniert, dass durch den Kohleausstieg eine Lücke von bis zu 4,5 Gigawatt (GW) gesicherter Leistung entsteht, die das BMWi noch nicht bei der Bewertung der Versorgungssicherheit berücksichtigt
habe.
Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, “dass wesentliche Annahmen, auf denen die derzeitige Bewertung der Versorgungssicherheit am Strommarkt beruht, unrealistisch oder überholt sind.” Das BMWi verfüge noch über kein konsistentes und vollständiges System von Indikatoren und Schwellenwerten, um die Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung aller drei Dimensionen zu bewerten. Der Bundesrechnungshof bekräftigt seine Forderung nach der Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios.
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