Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf und die Nutzung eines Wasservitalisierers der Wassermatrix AG aus der Schweiz verboten. Die Behörde teilt mit, dass das hochpreisige Gerät Funkstörungen im Amateurfunkband verursache. Funkamateure und andere Marktüberwachungsbehörden hätten im letzten Jahr Störungen gemeldet.
“Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können”, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. “Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.”
Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Das Gerät kostet rund 8.000 Euro und wurde mehr als 2.400 mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft. Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen.
Das Unternehmen Wassermatrix AG teilt mit, dass es von der Bundesnetzagentur Deutschland damit beauftragt worden sei, über folgendes Verbot zu informieren: “Die Bundesnetzagentur erlaubt nur eine Nutzung mit geeigneter Abschirmung. Dies unter anderem auch deshalb, weil das Gerät auf der gleichen Frequenz wie bei den Amateurfunkern befindet und dieses dadurch gestört fühlen. In unserer Bedienungsanleitung, werden wir darauf hin, dass das Gerät mit Abschirmung zu nutzen ist, wenn dies der offizielle Netzbetreiber verlangt, was nun der Fall ist. Wir bitten Sie, sich an dieses Verbot zu halten und das Gerät nur noch mit einer geeigneten Abschirmung zu nutzen.”
Die Bundesnetzagentur ist als eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums für den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten und die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen zuständig. Als Regulierungsbehörde trägt die Bundesnetzagentur dazu bei, dass Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Die Behörde regelt außerdem die Nutzung von Frequenzen und Rufnummern.
Titelbild: PublicDomainPictures, pixabay
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